Der Bundesrat hat Massnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 erlassen. Diese beinhalten gesetzliche Vorgaben wie Verbote sowie Hygiene- und Verhaltensregeln. Damit wird die Gesundheit der Bevölkerung geschützt und die Verbreitung des neuen Coronavirus weiter eingedämmt.
So schützen wir Sie und unsere Mitarbeitenden
Die seit Sommer 2020 gültigen und mit dem öffentlichen Verkehr abgestimmten Schutzkonzept-Vorgaben gelten nach wie vor (Abstände, Hygiene, Maskenpflicht). Auf den Winter hin und unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemielage hat die Familienskilift Tanzboden Genossenschaft ihre Schutzkonzept-Grundlage erarbeitet. Die Schutzmaskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz) gilt somit nicht nur in den geschlossenen Seilbahnkabinen, sondern neu auch auf den offenen Bahnen (Sesselbahnen, Schlepplifte). Auch in den Anstehbereichen (sowohl im Freien wie in Gebäuden), sowie in allen gastronomischen Einrichtungen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes obligatorisch.
Die wichtigsten Punkte betreffend Bahnbetrieb und Gastronomie:
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